|
Fahrzeugabgase beeinträchtigen beim Einatmen in geschlossenen Räumen massiv
Ihre Gesundheit.
So kann es zu Reizungen von Augen und Atemwegen, zu Husten,
Atemnot und Herz- / Kreislaufbeschwerden kommen.
Die enthaltenen Giftstoffe
können in den Blutkreislauf gelangen und Schwindelgefühle oder Brechreize
auslösen.
Dieselabgase sind krebserzeugend und begünstigen das Entstehen von
Allergien.
Moderne Motoren erzeugen sehr feine, lungengängige Partikel.
Eine technische Raumlüftung ist für das gefahrlose Fortleiten der Schadstoffe nicht
ausreichend.
Die beim Betrieb von Verbrennungsmotoren entstehenden Abgase
sammeln sich im Atembereich der Mitarbeiter, bevor sie von einer Lüftungsanlage
erfasst werden können.
Effektiv ist nur die direkte Erfassung (Punktabsaugung) der Abgase am Auspuff mittels einer Abgasabsauganlage.
Alle Produkte aus dem Hause ecovent erfüllen die TRGS 554 (Okt. 2008) und stellen somit die Einhaltung der
Gefahrstoffverordnung §7 sicher.
Die erforderliche Absaugleistung für AU-Bereiche errechnet sich anhand der Formel:
V = VH * n * 0,0363 * s mit: VH = Hubraum[l], n = Drehzahl[min-1], s = 1,2 (Sicherheit)
Bei Abgasuntersuchungen sind mindestens 600 m³/h für Pkw und 1200m³/h für Lkw erforderlich.
Nach der TRGS 554 müssen Abgasabsauganlagen regelmäßig gewartet werden und unterliegen einer jährlichen
Prüfpflicht (UVV-Prüfung). |
Gesetzliche Auflagen
Unfallverhütungsvorschriften BGV a1: Gesundheitsgefährdende Gase sind an der Entstehungsstelle abzusaugen.
Sicherheitslehrbrief für die Fahrzeuginstandhaltung (BGI 550): Die Abgase von Verbrennungsmotoren müssen gefahrlos abgeführt werden. Das gilt insbesondere beim Laufenlassen im Stand.
Sicherheitsregeln für die Fahrzeuginstandsetzung (BGR 157): Arbeitsplätze müssen so eingerichtet sein, daß die Atemluft der Versicherten von brennbaren und gesundheitsgefährdenden Gasen, Dämpfen, Stäuben und Rauchen freigehalten wird.
Auszug aus der TRGS 554:
1.) Dieselmotoremissionen sind toxikologisch bedenklich und müssen deshalb abgesaugt werden.
2.) Prüfbereiche für AU-Messungen.
Bei Verwendung eines Abgastrichters sollen die Abgase möglichst geradlinig in die Ansaugöffnung hineinströmen. Der Trichter muß daher über entsprechende Einstellmöglichkeiten verfügen und vom Nutzer optimal positioniert werden. Die Absaugleistung errechnet sich nach folgender Formel:
V = Vh x n x 0,0363 x S
V = erforderlicher Absaugvolumenstrom [m³/h]
Vh = Hubraum [l]
n = Abregeldrehzahl [min-1]
S = Sicherheitsfaktor für Nebenluft =1,2
0,0363 = physikalischer Umrechnungsfaktor
Mindestens ist jedoch ein Volumenstrom von 600 m³/h zu gewährleisten.
3.) Werden bei bestehenden Abgasabsauganlagen die Referenzwerte um mehr als 10% unterschritten, ist die Abgasabsauganlage instandzusetzen. |
|