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Finanzierung und Leasing
Leasing bedeutet
- Steuerliche Vorteile, da die Leasing-Raten als Betriebsausgaben steuerlich voll absetzbar sind, und das Leasingobjekt steuerlich dem Leasing-Geber zugeordnet ist
- Freie Hersteller-/Lieferantenwahl sowie Nutzung der neuesten Technologien durch Austausch- und Erweiterungsoptionen, die im Leasingvertrag enthalten sein können. Somit erleichtert Leasing die Modernisierungs- und Folgeinvestitionen.
- Bilanzneutralität, da Leasing-Gegenstände nicht in der Bilanz des Leasing-Nehmers erscheinen. Nur die Leasing-Raten werden als Betriebsausgaben in der Gewinn- und Verlustrechnung verbucht. Durch Leasing verändert sich die Eigenkapitalquote und der Verschuldungsgrad nicht. Der Leasing- Geber aktiviert das Leasing-Gut als Anlage- bzw. Vermietvermögen.
- Eine sichere Kalkulationsgrundlage und hohe Planungssicherheit, da die Leasing-Rate langfristig nicht von Zinsänderungen oder sonstigen Veränderungen beeinflusst wird. Die Höhe der Leasing-Raten und Vertragslaufzeit stehen von Beginn an fest.
- Daß Leasingraten parallel zur Nutzung des Leasingobjektes anfallen. Es gilt der „Pay as you earn”- Grundsatz. Der Unternehmer zahlt die Leasingraten aus den Erträgen, die er mit dem Leasingobjekt erwirtschaftet. Eine Vorausfinanzierung wird somit vermieden.
- Mehr Liquidität, da die Leasing-Gesellschaft die Finanzierung des Objektes übernimmt. Für den Leasing-Nehmer entsteht somit ein breiterer finanzieller Handlungsspielraum für künftige Entscheidungen. Die Abhängigkeiten von Kreditinstituten werden verringert.
- Individuelle Vertragsgestaltung, da in Bezug auf Laufzeit, Amortisations- und Zahlungsverlauf sowie die Zahlungsweise die Anpassung an verschiedene Bedürfnisse möglich wird.
Nachteile von Leasing
Es erfolgt kein Eigentumserwerb. Der Leasing-Gegenstand geht nach Ablauf der Leasing-Zeit wieder an den Leasing-Geber zurück. Der Leasing-Nehmer hat nicht die Möglichkeit das Objekt bei eventueller Nichtnutzung zu verkaufen. Es entstehen hohe Gesamtkosten, da Leasing-Raten meist höher als bei einem fremdfinanzierten Kauf des Leasing-Gutes sind. Hinzu kommen laufende Kosten für Versicherungen, Reparaturen oder Instandhaltungsmaßnahmen. Feste Vertragslaufzeit, da ein Leasing-Vertrag in der Regel unkündbar ist. Die Leasing-Rate stellt somit einen Fixkostenblock dar. Es besteht eine mögliche Kündigungsgefahr, da der Leasing-Geber den Vertrag fristlos kündigen kann, sobald der Leasing-Nehmer in Zahlungsverzug ist. Hinzu kommen evtl. auch noch Schadenersatzforderungen.
Mietkauf/Finanzierung bedeutet
- Die freie Hersteller- und Lieferantenwahl
- „Barzahler -Status“ und die Chance gleiche Rabatte auszuhandeln wie ein sog. „Barzahler“
- Die Möglichkeit Ansparabschreibungen juristisch wie steuerrechtlich einwandfrei aufzulösen oder um eventuelle Subventionsmöglichkeiten voll ausschöpfen zu können. Das Investitionsgut wird steuerlich in der Bilanz des Mietkauf- Nehmers aktiviert.
- Die Höhe der Mietkauf-Rate und die Laufzeit des Mietkauf-Vertrages stehen von Anfang an fest und bieten somit Planungssicherheit über die gesamte Laufzeit
- Flexible Ratenmodelle, wie z.B. Saisonraten, steigende und fallende Ratenmodelle, zahlungsfreie Startphasen zum Laufzeitbeginn, Raten-Aussetzungsmodelle etc.
- Das Eigentum an dem Mietobjekt geht mit Zahlung der letzten Mietrate auf den Mietkauf-Nehmer über.
- Schonung der eigenen Kreditlinien sowie des Eigenkapitals.
- Minderung der Vorsteuer- bzw. Umsatzsteuer-Last durch fällig werden der gesamten Umsatzsteuer auf alle Mietraten direkt zum Laufzeitbeginn.
- Mietkauf-Raten sind als Betriebsausgaben steuerlich sofort voll abzugsfähig. Bei einer Finanzierung durch Eigenkapital wirken dagegen nur die Abschreibungen steuermindernd.
- Auslastungsschwankungen lassen sich durch den Einsatz von Mietkauf ebenfalls flexibler auffangen als dies möglich ist, wenn die Investitionsgüter bar bezahlt wurden.
- Daß Monatsraten parallel zur Nutzung des Leasingobjektes anfallen. Es gilt der „Pay as you earn”- Grundsatz. Der Unternehmer zahlt die Raten aus den Erträgen, die er mit dem Mietobjekt erwirtschaftet. Eine Vorausfinanzierung wird somit vermieden.
- Keine Hinterlegung von Sicherheiten, wie sonst bei Kreditfinanzierungen allgemein üblich.
Erforderliche Bonitätsunterlagen
Einzelunternehmen / GbR
- Leasing- und Finanzierungsanfrage- Formular
- Bank- Auskunftsermächtigung
- SCHUFA- Auskunftsermächtigung
- Aktuelle BWA inkl. Summen- und Saldenliste (ab einem Kaufpreis von 50.000 Euro zzgl. Mehrwertsteuer)
GmbH/ gem. GmbH/ OHG/ KG/ GmbH & Co. KG/ KGaA/ AG
- Leasing- und Finanzierungsanfrage-Formular
- Bank- Auskunftsermächtigung
- SCHUFA- Auskunftsermächtigung (vom Geschäftsführer / Vorstand wenn dieser gleichzeitig Gesellschafter ist)
- Handelsregister-Auszug
- Aktuelle BWA inkl. Summen- und Saldenliste (ab einem Kaufpreis von 50.000 Euro zzgl. Mehrwertsteuer)
Ab einem Kaufpreis von 100.000 Euro zzgl. Mehrwertsteuer sollte ein Jahresabschluss des vergangenen Geschäftsjahres vorgelegt und eingereicht werden.